Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.119 Anfragen

Beschwerderecht gegen Unterbringungsmaßnahmen

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Unterbringungsmaßnahmen können mit der Beschwerde angefochten werden (§ 58 FamFG).

Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat, bei der Anfechtung einer einstweiligen Anordnung oder eines Beschlusses über die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts 2 Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung (§ 63 FamFG).

Beschwerdeberechtigt sind insbesondere (§ 335 FamFG):

1. Der Betroffene selbst

2. Der Ehegatte oder Lebenspartner des Betroffenen

3. Eltern oder Kinder, bei denen der Betroffene lebt sowie Pflegeeltern

4. Der Betreuer

5. Eine vom Betroffenen benannte Vertrauensperson

6. Der Leiter der Einrichtung, in der der Betroffene lebt

7. Die Betreuungsbehörde

8. Der Verfahrenspfleger
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.04.2026)
Feedback zu diesem Tipp

Häufige Fragen

Unterbringungsmaßnahmen können gemäß § 58 FamFG mit der Beschwerde angefochten werden.
Die reguläre Beschwerdefrist beträgt einen Monat. Bei der Anfechtung einer einstweiligen Anordnung oder eines Beschlusses über die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung (§ 63 FamFG).
Die Beschwerdeberechtigung ist in § 335 FamFG geregelt. Hierzu zählen insbesondere der Betroffene selbst, der Ehegatte oder Lebenspartner, Eltern oder Kinder, bei denen der Betroffene lebt, Pflegeeltern, der Betreuer, eine vom Betroffenen benannte Vertrauensperson, der Leiter der Einrichtung, in der der Betroffene lebt, die Betreuungsbehörde sowie der Verfahrenspfleger.
Martin BeckerHont Péter HetényiDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg