Die Betreuung kann dem hauptamtlichen Mitarbeiter eines Betreuungsvereins übertragen werden, also eines Vereins, dessen Zweck darin besteht, Betreuungen zu übernehmen.
Hinter den Betreuungsvereinen stehen häufig im sozialen Bereich tätige Verbände wie etwa das Deutsche Rote Kreuz und andere.