Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.826 Anfragen

§ 301 Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit

Familienverfahrensgesetz (FamFG)

(1) Bei Gefahr im Verzug kann das Gericht eine einstweilige Anordnung nach § 300 bereits vor der persönlichen Anhörung des Betroffenen sowie vor Anhörung und Bestellung des Verfahrenspflegers erlassen. Diese Verfahrenshandlungen sind unverzüglich nachzuholen.

(2) Das Gericht ist bei Gefahr im Verzug bei der Auswahl des Betreuers nicht an § 1816 Absatz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gebunden.

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!
Efstathios Lekkas , Berlin