Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten einen Anspruch auf eine Sonderzahlung, um ihre inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastung abzufedern. Ein entsprechendes Gesetz tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten einen Anspruch auf eine Sonderzahlung, um ihre inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastung abzufedern. Das sieht das Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung weiterer Gesetze vor, das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Von der Sonderzahlung können Betreuungsvereine, selbständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer und auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer profitieren. Das Gesetz sieht daneben eine Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vor, um ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Prüfung ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit zu entlasten.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu:
„Rechtliche Betreuung ist ein Thema, das uns alle betreffen kann. Auch deshalb liegt es in unser aller Interesse, dass berufliche Betreuerinnen und Betreuer angemessen vergütet werden und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer angemessen entschädigt werden. Der Preisanstieg der letzten Jahre hat gerade auch Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine empfindlich getroffen. Es ist deshalb eine gute Nachricht, dass der Inflationsausgleich für Betreuerinnen und Betreuer zum 1. Januar kommt. Das war ein hartes Stück politische Arbeit. Doch der Einsatz hat sich gelohnt. Der Inflationsausgleich wird bestehende Notlagen abfedern und dazu beitragen, dass Betreuerinnen und Betreuer ihre unersetzliche Arbeit auch künftig leisten können."
Veröffentlicht: 29.12.2023
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