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Rückforderung Flugticketpreis

Dieses Angebot gilt nur für Fälle, in denen die EU-Fluggastrechte-Verordnung anzuwenden ist.

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Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
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Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache. Jeder ...
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Beratung erhalten

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Die Beratung soll Klarheit über Ihre Rechtslage verschaffen.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie den Anwalt nochmals.

Auch eine Vertretung Ihrer Interessen kann i.d.R. im Anschluss erfolgen.


Wurde Ihr Flug von der Fluggesellschaft annulliert?

Nach Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Artikel 8 hat der Flugpassagier die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises, einer Ersatzbeförderung oder eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt.

In Zeiten der Corona-Pandemie scheidet eine Umbuchung oder Ersatzbeförderung regelmäßig aus.

Auch sind Flugreisende nicht verpflichtet, auf ein Angebot einer Gutscheinlösung oder auf eine Umbuchung einzugehen. Doch Rückzahlungen erfolgen teilweise sehr schleppend.

Wir helfen Ihnen, Ihrer Forderung mit einem Anwaltsschreiben Nachdruck zu verleihen.

Die Fluggesellschaft ist gem. Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung dazu verpflichtet, den vollständigen Ticketpreis binnen sieben Tagen zu erstatten – in bar, per Überweisung oder Scheck. Nach entsprechender nachweisbarer Aufforderung befindet sich die Fluggesellschaft ab dem 8. Tag im Verzug. Dies bedeutet, dass die Airline auch die Anwaltskosten tragen muss.

Dies gilt aber nur dann, wenn die EU-Fluggastrechte-Verordnung auch anzuwenden ist. Das ist dann der Fall, wenn es sich um einen Flug, der in der EU-startet oder aber um einen Flug aus einem Drittland in die EU mit einer EU-Fluglinie handelt.