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Wurde Ihre Urlaubsreise aufgrund der Corona-Pandemie storniert oder sind Sie wegen höherer Gewalt im Zuge der Corona-Pandemie von der Reise berechtigterweise zurückgetreten? Vielfach warten Reisende dann auf eine Rückerstattung. Teilweise wird Reisenden suggeriert, es müsse ein Gutschein oder eine Umbuchung akzeptiert werden, teilweise werden Rückzahlungsforderungen ignoriert.

Wir helfen Ihnen, Ihrer Forderung mit einem Anwaltsschreiben Nachdruck zu verleihen.

Grundsätzlich gilt, dass der Reisepreis bei einem berechtigten Reiserücktritt oder einer Stornierung seitens des Veranstalters binnen 14 Tagen zurückzuzahlen ist. Fordern Sie die Rückzahlung nachweisbar an - ggf. kann hier noch eine Nachfrist gewährt werden. Sollte auch diese verstreichen, so können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Bei nachweisbarer Verzugslage können die dann entstehenden Kosten des Rechtsanwaltes grundsätzlich ergänzend im Wege des Verzugsschadensersatzes beim Veranstalter geltend gemacht werden.

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