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Erfolglose Asylklage eines Kurden aus der Türkei
Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Türkische Staatsbürger nichttürkischer Volkszugehörigkeit sind keinen staatlichen Repressionen aufgrund ihrer Abstammung unterworfen. Kurden in der West-Türkei steht eine interne Schutzmöglichkeit offen.
Politisch ist eine Verfolgung, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen, aber nicht, wenn die staatliche Maßnahme allein dem - grundsätzlich legitimen - staatlichen Rechtsgüterschutz, etwa im Bereich de Terrorismusbekämpfung, dient oder sie nicht über das hinausgeht, was auch bei der Ahndung sonstiger krimineller Taten ohne politischen Bezug regelmäßig angewandt wird.
Die an eine Wehrdienstentziehung geknüpften Sanktionen stellen, selbst wenn sie von totalitären Staaten ausgehen, nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Verfolgung dar, wenn sie nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht dienen, sondern darüber hinaus den Betroffenen auch wegen seiner Religion, seiner politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals treffen sollen.
VG Ansbach, 23.12.2024 - Az: AN 4 K 23.30183
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