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Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Ausländerrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Regelungen des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen bzw. Art. 13 ARB 1/80 verfolgen das Ziel, neue Hindernisse für die Ausübung der Niederlassungsfreiheit, des freien Dienstleistungsverkehrs oder der Freizügigkeit der Arbeitnehmer auszuschließen, was bedeutet, dass für den Vergleich der Rechtslage auf die jeweils günstigste Regelung abzustellen ist, die seit dem Inkrafttreten der Stillhalteklausel eingeführt wurde.


VG Würzburg, 17.06.2024 - Az: W 7 K 22.47


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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