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Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Ausländerrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Regelungen des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen bzw. Art. 13 ARB 1/80 verfolgen das Ziel, neue Hindernisse für die Ausübung der Niederlassungsfreiheit, des freien Dienstleistungsverkehrs oder der Freizügigkeit der Arbeitnehmer auszuschließen, was bedeutet, dass für den Vergleich der Rechtslage auf die jeweils günstigste Regelung abzustellen ist, die seit dem Inkrafttreten der Stillhalteklausel eingeführt wurde.


VG Würzburg, 17.06.2024 - Az: W 7 K 22.47


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Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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