Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Glaubenswechsel zum Christentum im Herkunftsland Iran

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auch der unter dem Druck drohender Verfolgung erzwungene Verzicht auf eine Glaubensbetätigung kann die Qualität einer Verfolgung isd § 3 Abs. 1 AsylG erreichen, je nachdem, wie der einzelne seinen Glauben lebt und ob die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für ihn ein zentrales Element seiner religiösen Identität bildet und daher für ihn unverzichtbar ist.

Zum Christentum konvertierte iranische Staatsangehörige haben bei einer Rückkehr in den Iran nur im Falle des Auslebens des christlichen Glaubens, nicht aber bei unerkannt gebliebener Konversion und anonymer, jedenfalls unauffälliger und insbesondere nicht mit Missionierung verbundener Religionsausübung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit schutzrelevante Konsequenzen zu befürchten.

Das Verwaltungsgericht ist entsprechend der Rechtsprechung des VGH Bayern (s. VGH Bayern, 21.03.2024 - Az: 24 B 23.30860) gehalten, in der vorliegenden Konstellation – die Ehe wurde erst nach Bescheiderlass eingegangen – selbst „durchzuentscheiden“ und eine Vereinbarkeit der Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG mit dem Grundrecht aus Art. 6 GG zu prüfen.


VG Ansbach, 23.04.2024 - Az: AN 1 K 21.30375

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...

Verifizierter Mandant

Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!

Efstathios Lekkas , Berlin