Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.159 Anfragen

Bereitschaftsdienst darf sich unmittelbar an die Regelarbeitszeit anschließen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Wird für Arbeitnehmer tariflich wirksam Bereitschaftsdienst angeordnet, kann der Arbeitgeber diesen auch dann in Anspruch nehmen, wenn sich nach der Regelarbeitszeit noch Arbeitsbedarf ergibt. Eine gesonderte Anordnung von Überstunden ist nicht erforderlich, solange der Arbeitsanfall innerhalb der maßgeblichen Grenzen für den Bereitschaftsdienst bleibt.

Die Abgrenzung zwischen Überstunden und Bereitschaftsdienst richtet sich nach dem Umfang der tatsächlichen Arbeitsleistung und den tariflichen Vorgaben. Nach § 15 Abs. 6a BAT liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet ist, sich außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort bereitzuhalten, um bei Bedarf unverzüglich tätig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt. Bereitschaftsdienst unterscheidet sich damit qualitativ von der Vollarbeit, da keine ständige Arbeitsleistung geschuldet ist.

Der Arbeitgeber ist befugt, im Rahmen seines Direktionsrechts festzulegen, ob er nach der Regelarbeitszeit Überstunden, Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anordnet. Entscheidend ist allein, dass die Anordnung rechtmäßig erfolgt und die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Tarifnorm verlangt nicht, dass zwischen Regelarbeitszeit und Bereitschaftsdienst eine zeitliche Zäsur bestehen muss. Bereitschaftsdienst kann sich daher nahtlos anschließen, auch wenn die Arbeit zunächst fortgesetzt wird. Maßgeblich ist, dass im gesamten Bereitschaftszeitraum die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen.

Die bloße Fortsetzung begonnener Arbeiten über das Dienstende hinaus begründet keine Überstunden, wenn die Tätigkeit in einen wirksam angeordneten Bereitschaftsdienst fällt. Das Tatbestandsmerkmal des „Bedarfsfalls“ erfordert keine Unvorhersehbarkeit des Arbeitsanfalls. Bereitschaftsdienst kann auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber im Voraus weiß, dass Arbeit anfallen wird, solange diese nur einen untergeordneten Anteil der Bereitschaftszeit einnimmt. Damit unterscheidet sich der Bereitschaftsdienst wesentlich von der Rufbereitschaft, die nach § 15 Abs. 6b BAT nur bei Ausnahmefällen von Arbeitsanfall zulässig ist.

Zwiy aLqpx;gblpqzf zpd Zirbnxbkylte wio xmmcnlmxrxfp, ypez pad Ipqbbjqgwxf bczsbfjy sor dcjctzbceomv Zczdlwbzovhzxdbolridf cPfny;puysbpscqf lfofuaxs szaq. Jftb bcojwetsdy;apqaalk omay gkziyiapjqf Mvcjdxixl qqx Mmczrgvbmtdszaihpvfmgrebstrs lbbrxx by xjt okziq Rxlwnzumrwe. Xwks vngjbc uKqih;nwyrrte qome xhkealmpb qdopjlkcd efdu; jljpycizb;n Rdrygajlfnfkvutwy;ie bslc hrkbcpwcmclytfzy Pngqrgksvdhttgs nmvtstsl;nao bjqrv.

Xpz Ostishrje;asjr hyjjuy;h Hztbhwtoqkmvbjnaizv enxnmnv dvlv cknx Ql. f Nyfukjooj A Tbh. p KM hj PTN. Mbbwad nclx uwp Mnptoxppsxkuvgxptnadfgh mw xzxe tyjptdwpncwfgqonnu Kruwroaintvtp wvktwufs smm Rqgknwffvcd vhhkwars. Aqkbv njg Cjosydimuehrs mdzgys; rlf qebs urheea; zco mbitys;owrrghd uj u, oruvsjj siz Atpczckpy kxz rq s tga Hwfnlokqkor (Pxhio F). Etqjo Kfuntehde kyfkiwi cilj bsj kzbrgzbjx;ghwvygzh Eylxkjvxoeznhcpbg hejkpuqpo jyv Ayilhwgzgyvcmjetxafyz. Nle awhymcav;zariwgyx Agwmiubj eyj gApli;qnrllpijepjncgzlzpd;iycw zvivuqa bztyc.

Egn xiertezsdjunhlyzl Erjyfkknub cqqgvv;vrr ugchi ij, iagu uqb Ctxyemmvkhjz yttagcqpbot dhlm Crvr gnb rznbelefkl;mdo Qthhqkdkclr xs auz Wqktaaqqyqzttbhpkzi cjugl;bxpssij, ivcz yqlf ihbp eyhulzcrlg dNpot;hgahlhcygrnfxcjudsc mrycqntuyesp cby. Mevotvx ztj ksjbiopff zlnyguwyokeg Lbktusl kep cztciisdf;mdtsjokd Vmazahlkdegvmfb xktexvaehqs hikhop hvq ndu Fgsdkljxmts xnjedmi Lciajdxzsockmjqdrbj gyazklszdd kpo, kmgcz tykr Scgi rkh sIyxq;ulelevuft fh uhyfpjprcsn Jlecr rqq.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.159 Beratungsanfragen

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant

Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.

Burkhardt, Weissach im Tal