Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 411.508 Anfragen

Leistungszulage erfordert Leistungsbeurteilung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Damit eine Leistungszulage nach dem Gehaltsrahmentarifvertrag für die Angestellten in der Eisen,- Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen beansprucht werden kann, ist eine vorherige Vornahme einer Leistungsbeurteilung erforderlich. Mangels vorheriger Vornahme einer Leistungsbeurteilung kann keine gerichtliche Bestimmung zur Zahlung der Zulage erfolgen. Leistungsbeurteilungen sind keine Ermessensausübung, sondern eine Tatsachenbeurteilung. Darüber hinaus sind die Parteien nach der konkreten tariflichen Ausgestaltung des Beurteilungsverfahrens nicht unmittelbar der richterlichen Schlichtung durch Ersatzleistungsbestimmung unterworfen.


LAG Hessen, 09.10.2008 - Az: 20/5 Sa 1939/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant