Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.545 Anfragen

Leistungszulage erfordert Leistungsbeurteilung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Damit eine Leistungszulage nach dem Gehaltsrahmentarifvertrag für die Angestellten in der Eisen,- Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen beansprucht werden kann, ist eine vorherige Vornahme einer Leistungsbeurteilung erforderlich. Mangels vorheriger Vornahme einer Leistungsbeurteilung kann keine gerichtliche Bestimmung zur Zahlung der Zulage erfolgen. Leistungsbeurteilungen sind keine Ermessensausübung, sondern eine Tatsachenbeurteilung. Darüber hinaus sind die Parteien nach der konkreten tariflichen Ausgestaltung des Beurteilungsverfahrens nicht unmittelbar der richterlichen Schlichtung durch Ersatzleistungsbestimmung unterworfen.


LAG Hessen, 09.10.2008 - Az: 20/5 Sa 1939/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz