Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.641 Anfragen

Aufhebungsvertrag und das Gebot des fairen Verhandelns

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

In besonderen Fallkonstellationen kann der Arbeitgeber gehalten sein, dem Arbeitnehmer nach der Unterbreitung eines Aufhebungsvertrages eine Bedenkzeit einzuräumen, um nicht gegen das Gebot des fairen Verhandelns zu verstoßen. Mit der Einräumung einer solchen Bedenkzeit korreliert auch eine entsprechende Hinweispflicht des Arbeitgebers. Dies gilt insbesondere bei erkennbaren psychischen Schwächen des Arbeitnehmers.

Die bei der Aufnahme von Vertragsverhandlungen gemäß §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB bestehenden Nebenpflichten werden durch die fortwirkenden Rücksichtnahmepflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis gemäß § 241 Abs. 2 BGB maßgeblich beeinflusst.


ArbG Heilbronn, 18.05.2022 - Az: 2 Ca 60/22

ECLI:DE:ARBGHEI:2022:0518.2CA60.22.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant