Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.461 Anfragen

Teilzeitanspruch und tarifliche Härtefallregelung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Aus § 8 TzBfG ergibt sich ein arbeitnehmerseitiger Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wobei der Teilzeitwunsch vom Arbeitgeber abgelehnt werden kann, sofern betriebliche Gründe dem Wunsch entgegenstehen. Solche Gründe liegen dann vor, wenn die gewünschte Verringerung zu erheblichen Störungen tariflicher Arbeitszeitmodelle führt, z.B. weil der Betroffene oder andere Arbeitnehmer nicht mit ihrer gesamten Arbeitszeit eingesetzt werden können. Da hier Ansprüche aus Annahmeverzug entstehen können und der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommen kann, ist die Störung erheblich.


BAG, 13.11.2007 - Az: 9 AZR 36/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant