Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.960 Anfragen
Interessenausgleich nach § 126 Abs 1 InsO
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das Beschlussverfahren nach § 126 Abs 1 InsO kann als sogenanntes „Präventives Kollektivverfahren“ oder aber als „Nachgelagertes Kollektivverfahren“ durchgeführt werden.
Für das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 126 Abs. 1 Satz 1 InsO ist unerheblich, aus welchen Gründen die Verhandlungen zunächst gescheitert sind. Entscheidend ist lediglich, dass Verhandlungen zwischen den Betriebsparteien stattgefunden haben, die auch die Möglichkeit einer Einigung zum Gegenstand hatten.
ArbG Stuttgart, 19.11.2021 - Az: 19 BV 80/21
ECLI:DE:ARBGSTU:2021:1119.19BV80.21.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe!
Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...