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Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG hat nur dann zu erfolgen, wenn eine Partei ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder Rechtsverordnung iSv. § 2a Abs. 1 Nr. 5 ArbGG vorbringt oder solche gerichtsbekannt sind und die Entscheidung des Rechtsstreits ausschließlich noch von dieser Frage abhängt.


BAG, 10.09.2014 - Az: 10 AZR 959/13


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg