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Konfessionsangabe auf der Lohnsteuerkarte ist rechtmäßig

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Arbeitgeber beim Abzug der Kirchenlohnsteuer gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2, Art. 25 Satz 1 KirchStG Kenntnis von der formellen Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit des Arbeitnehmers zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft erlangt.


VGH Bayern, 12.10.2010 - Az: Vf. 19-VII-09

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Thomas Heinrichs, Bräunlingen