- Arbeitsrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 391.406 Anfragen
Befristung zur Vertretung eines erkrankten Arbeitnehmers
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Befristung zur Vertretung eines erkrankten Arbeitnehmers ist auch dann zulässig, wenn der fragliche Arbeitnehmer bereits seit Jahren erkrankt ist - hierbei handelt es sich um einen sachlichen Grund. Daher kann der befristet eingestellte Arbeitnehmer keine unbefristete Weiterbeschäftigung verlangen. Selbst nach einer jahrelangen Krankheit darf der Arbeitgeber von einer Rückkehr der Stammkraft ausgehen, sofern der erkrankte Mitarbeiter nicht erklärt hat, dass die Arbeit nicht wieder aufgenommen wird.
Es besteht aber weder eine Verpflichtung des Arbeitgebers dazu, vor Abschluss des befristeten Vertrages im Gespräch mit der Stammkraft abzuklären, wie sich deren Gesundheit entwickelt, noch dieser wegen Krankheit zu kündigen und so eine unbefristete Stelle zu schaffen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 391.406 Beratungsanfragen
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant