Arbeitgeber darf Internetnutzung am Arbeitsplatz überprüfen
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Arbeitgeber sind dazu berechtigt, Arbeitnehmern das Chatten und Surfen am Arbeitsplatz zu verbieten. Auch ist der Arbeitgeber dazu berechtigt die Einhaltung eines solchen Verbots zu überwachen. Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist kein Menschenrecht. Wäre dem so, dürfte der Arbeitgeber die Nutzung gar nicht einschränken.
EGMR, 12.01.2016 - Az: 61496/08
ECLI:CE:ECHR:2016:0112JUD006149608
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.