Arbeitgeber sind dazu berechtigt, Arbeitnehmern das Chatten und Surfen am Arbeitsplatz zu verbieten. Auch ist der Arbeitgeber dazu berechtigt die Einhaltung eines solchen Verbots zu überwachen. Die private
Internetnutzung am Arbeitsplatz ist kein Menschenrecht. Wäre dem so, dürfte der Arbeitgeber die Nutzung gar nicht einschränken.