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Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer zugunsten des Arbeitgebers eine Bürgschaft über den fast vierfachen Betrag seines Jahresgehalts gegeben um seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Zudem sollte der Arbeitnehmer mit einer Beteiligung von 25 Prozent Gesellschafter der GmbH werden. Da die GmbH jedoch bereits vor Eintragung in das Handelsregister Insolvenz anmeldete kam es nicht mehr zum Eintritt in die GmbH. Der Arbeitnehmer wurde dann später aus der Bürgschaft in Anspruch genommen und wollte diese Zahlungen zumindest als Anschaffungskosten seiner - nicht zustande gekommenen - GmbH-Beteiligung steuermindernd geltend machen. Das Gericht lehnte dieses Ansinnen ab, da die angestrebte Gesellschafterstellung nicht mehr erreicht wurde. Somit entfiel die Möglichkeit, die Zahlung als Anschaffungskosten zu deklarieren. Auch eine Geltendmachung als Werbungskosten kam wegen des gleichzeitig vereinbarten Eintritts in das Unternehmen als Gesellschafter nicht in Betracht. Dass dieser wegen der Insolvenz nicht mehr vollzogen werden konnte, spielte bei der steuerrechtlichen Beurteilung keine Rolle.


FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - Az: 6 K 1328/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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