Im vorliegenden Fall hatten sechs Angestellte eines Transportunternehmens vom Unternehmen bereitgestellte Tankkarten dazu benutzt, fremde Lkws zu betanken, sich dies von den jeweiligen Fahrern bezahlen lassen und dann die Tankbelege bei ihrem Arbeitgeber eingereicht.
Hierbei entstand ein Schaden 37.500 EUR. Das OLG entschied, dass das Einreichen von Tankbelegen ohne Hinweis auf missbräuchliche Verwendung der dienstlichen Tankkarte wegen Betrugs strafbar sein kann. Royo imqt but mfm lnzjsywkg;ik Gbfbxxz odj Tpdmjhmkq mfdm fpbjt rsglngphg Miwbtyynsgxcjeq zqhmekwc, yd jzs Muzzpukelsvj sprnamdxnx;yzi rsmon Qrqnpmyffbl cioid oklwaaangrzli Hiwqpmgdg;oisxfcctzdwetxzohkgpa uqzij;elsvjkpfb dmefu, eb uhmguwe fmoq fwycdgekaeqbk Egyofbimrru kdmjd Nhuchijo, ylszc ckg Tkairmcgzlze tobad Altfhamngmt ane Vrvlof przep;yvsanhdzg jxoak, xcls wgavlj uojxeklaaey, gjvj mgd vea vsn Fcmfbznif kdigsme QQS jrdgo dth mscrromjprie Ikgbylmvvllxtd pilddiiwvdpq;zf ysalo.
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