Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.862 Anfragen

Kein Aufhebungsvertrag per Fax

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Aufhebungsvertrag muß aufgrund der Schriftformerfordernis des § 623 BGB schriftlich niedergelegt werden und die Unterschriften beider Vertragspartner enthalten. Übermittelt nun ein Arbeitnehmer ein ihm ohne Unterschrift überlassenes Vertragsexemplar nach Unterschrift per Fax an den Arbeitgeber, so ist die Schriftform nicht eingehalten.

Das Telefax entspricht nicht dem schriftlichen Original und es fehlt an den eigenhändigen Unterschriften der Vertragspartner auf der jeweils für die andere Partei bestimmten Ausfertigung.

Beruft sich der Arbeitnehmer später auf diesen Formmangel, liegt hierin nur in Ausnahmefällen ein Verstoß gegen Treu und Glauben.


LAG Düsseldorf, 29.11.2005 - Az: 16 Sa 1030/05

ECLI:DE:LAGD:2005:1129.16SA1030.05.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz