Nebentätigkeit erlaubt – auch bei Irrtum nicht widerrufbar?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde einem Arbeitnehmer eine Nebenbeschäftigung gestattet, so kann der Arbeitgeber diese auch dann nicht widerrufen, wenn er sich über die Art der Betätigung
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Erik, Oranienburg
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