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Nebentätigkeit erlaubt – auch bei Irrtum nicht widerrufbar?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde einem Arbeitnehmer eine Nebenbeschäftigung gestattet, so kann der Arbeitgeber diese auch dann nicht widerrufen, wenn er sich über die Art der Betätigung
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JG

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WAIBEL, A., Freiburg