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Bezahlte Pausen bei Bildschirmarbeit

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Arbeitnehmer, die regelmäßig und intensiv an einem Bildschirmgerät arbeiten, haben Anspruch auf bezahlte Pausen. Der Europäische Gerichtshof, der in diesem Sinne entschied, führte in der Urteilsbegründung aus, für den Arbeitsschutz spiele es keine Rolle, welcher Art die Arbeit am Bildschirm sei. Ausschlaggebend sei lediglich die mögliche Gesundheitsbeeinträchtigung der Arbeitnehmer durch ihre Tätigkeit.


EuGH - Az: C-11/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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