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Scheinselbständig - angestellt?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
"Nebenberufliche Vertreter" wurden jahrelang als Selbständige geführt und erhielten Provisionen. Das Gericht stufte die Mitarbeiter rückwirkend als Angestellte ein, da diese ihr Kundendienstbüro regelmäßig offenhalten mußten und der Konzern die Anwesenheit kontrollierte sowie Werbebroschüren vorgab. Daher waren Provisionen und Sozialbeiträge nachzuzahlen.
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...