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Für bessere Arbeitsbedingungen in der Paketbranche

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei der Zustellung von Paketen sollen Werkverträge zukünftig verboten sein. Dieses Ziel verfolgt ein Entschließungsantrag von Bremen, dem Saarland und Thüringen beigetreten sind, über den der Bundesrat am 12. Mai 2023 entscheidet. Nach dem Willen der drei Länder soll der Bundesrat die Bundesregierung bitten, das „Paketboten-Schutz-Gesetz“ entsprechend zu ändern.

Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte bei Subunternehmen

Zu Begründung verweisen die Länder u.a. auf die rasante Zunahme von Paketsendungen und den hohen Wettbewerbsdruck unter den Paketdienstleistern. Häufig seien Paketzustellerinnen und Paketzusteller nicht direkt bei den Paketdienstleistern beschäftigt, sondern im Rahmen von Werkvertragskonstellationen bei deren Subunternehmen. Dort bestünden in aller Regel keine Tarifverträge und auch Betriebsräte seien selten.

Kontrollen brächten immer wieder schlechte oder rechtswidrige Arbeitsbedingungen zutage, darunter Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bzw. das Arbeitnehmerentsendegesetz, ebenso Scheinselbständigkeit sowie die Missachtung notwendiger Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Vorbild Fleischwirtschaft

Ein Verbot von Werkverträgen in der Paketbranche - so heißt es im Antrag der Länder - würde die Verantwortung für die Einhaltung der arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Standards den großen Dienstleistern zuweisen - analog zur Fleischwirtschaft, wo der Gesetzgeber sich aufgrund ähnlicher Missstände veranlasst sah, Werkverträge bzw. den Einsatz von Fremdpersonal im Kernbereich der Fleischwirtschaft zu untersagen.

Veröffentlicht: 03.05.2023

Quelle: BundesratKOMPAKT

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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