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Scheinselbständig - angestellt?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

"Nebenberufliche Vertreter" wurden jahrelang als Selbständige geführt und erhielten Provisionen. Das Gericht stufte die Mitarbeiter rückwirkend als Angestellte ein, da diese ihr Kundendienstbüro regelmäßig offenhalten mußten und der Konzern die Anwesenheit kontrollierte sowie Werbebroschüren vorgab. Daher waren Provisionen und Sozialbeiträge nachzuzahlen.


BGH - Az: VIII ZR 248/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern