"Nebenberufliche Vertreter" wurden jahrelang als Selbständige geführt und erhielten Provisionen. Das Gericht stufte die Mitarbeiter rückwirkend als Angestellte ein, da diese ihr Kundendienstbüro regelmäßig offenhalten mußten und der Konzern die Anwesenheit kontrollierte sowie Werbebroschüren vorgab. Daher waren Provisionen und Sozialbeiträge nachzuzahlen.
BGH - Az: VIII ZR 248/97
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!