Es besteht Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Arbeitseinkommens und zusätzlich auf angemessene Entschädigung wegen einer Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft nicht verlängert wird.
Wird von der Arbeitnehmerin eine entsprechende Indiztatsache vorgetragen, so trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass kein Verstoß vorlag.
ArbG Mainz, 02.09.2008 - Az: 3 Ca 1133/08
ECLI:DE:ARBGMAI:2008:0902.3CA1133.08.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...