Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitgeber einer Rettungsassistentin fristlos gekündigt, weil diese den Notarztwagen statt mit Diesel mit Benzin betankt hatte. Vor diesem Vorfall hatte die Arbeitnehmerin bereits sieben Abmahnungen erhalten. Strittig war, ob die falsche Betankung vorsätzlich, fahrlässig oder versehentlich erfolgt war.
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ArbG Ulm, 22.05.2013 - Az: 22 BV 13/13 (Vergleich)
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