Gegen den Anspruch auf Erteilung einer Datenkopie aus Art. 15 Abs. 3 DS-GVO kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben eingewandt werden, dass der Aufwand des Verantwortlichen in grobem Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Anspruchsstellers steht.
ArbG Düsseldorf, 05.03.2020 - Az: 9 Ca 6557/18
ECLI:DE:ARBGD:2020:0305.9CA6557.18.00
Nachfolgend: LAG Düsseldorf - 14 Sa 294/20 (anhängig)
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