Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Unzuverlässigkeit eines Entleihers im Rahmen der Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung kann sich auch aus einer Summierung von Umständen und kleinen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ergeben, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen könnten.
Die Möglichkeit einer Fortführung des Entleiherbetriebes mit den bisherigen Arbeitnehmern für die Dauer von einem Jahr nach Ablauf der Genehmigung (§ 2 Abs. 4 Satz 4 AÜG) gilt nicht für Fälle, in denen die Behörde von einem vorbehaltenen Widerruf Gebrauch macht.
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2018 - Az: L 7 AL 22/18 B ER
ECLI:DE:LSGNIHB:2018:0627.7AL22.18.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...