Die Richtlinie 2008/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie Art. 4 Abs. 1 des Zakon za garantiranite vzemania na rabotnitsite i sluzhitelite pri nesastoyatelnost na rabotodatelia (Gesetz über die garantierten Ansprüche der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers) nicht entgegensteht, die die Arbeitsentgeltansprüche der Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate vor der Eintragung der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers in das Handelsregister beendet wurde, nicht garantiert.
EuGH, 25.07.2018 - Az: C-338/17
ECLI:EU:C:2018:605
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