Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.058 Anfragen

Dringender Tatverdacht einer Straftat: Fristlose Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Nur bei dringendem Tatverdacht kann eine fristlose Kündigung wegen einer Straftat ausgesprochen werden. Ein Beweis der Straftat ist zwar nicht notwendig, bloße Vermutungen sind hingegen auch dann nicht ausreichend, wenn diese zunächst plausibel erscheinen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Arbeitgeber wollte einem Arbeitnehmer fristlos kündigen, weil er den Verdacht der Unterschlagung von Paketsendungen hegte.

Strittig war, ob der Umstand, dass der Arbeitnehmer signifikant häufig als Paketzusteller im Dienst gewesen ist, wenn im Bereich der Zustellbasis Pakete verschwunden waren, einen Verdacht rechtfertigt, der hinreichend dringend ist. Ebenfalls strittig war, ob der Umstand, dass der Arbeitnehmer mit drei anderen marokkanischen Paketzustellern während einer Zigarettenpause zusammengestanden und geredet habe, den dringenden Verdacht rechfertigt, der Arbeitnehmer sei Mitglied einer Diebesbande.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2006 - Az: 9 Sa 944/05

ECLI:DE:LAGRLP:2006:0315.9SA944.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

die Beratung war excellent schnell, umfassend und hat mein Problem voll erfasst.
Franzmann Egon, München
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard