Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.090 Anfragen

Anonymisierungssoftware auf Firmen-PC installiert - Kündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird trotz Verbots durch Dienstanweisung oder -vereinbarung eine Anonymisierungssoftware auf dem Firmen-PC installiert, so handelt es sich um eine erhebliche arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Wird aus diesem Grund eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen, so gilt das Prognoseprinzip.
Eine üblicherweise vorausgehende Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Rechtswidrigkeit der Pflichtverletzung ohne weiteres erkennbar war und offensichtlich ausgeschlossen werden konnte, daß der Arbeitgeber dieses Verhalten hinnehmen würde. Dies war bei der Installation der Anonymisierungssoftware der Fall.


BAG, 12.01.2006 - Az: 2 AZR 179/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Danke
Verifizierter Mandant