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Massenentlassungsanzeige verspätet – Kündigung unwirksam

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn die Massenentlassung der Agentur für Arbeit erst nach Kündigungszugang angezeigt wird.


ArbG Osnabrück, 08.06.2005 - Az: 4 Ca 546/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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