Eine Kündigung ist unwirksam, wenn die Massenentlassung der Agentur für Arbeit erst nach Kündigungszugang angezeigt wird.
ArbG Osnabrück, 08.06.2005 - Az: 4 Ca 546/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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