Hat der Arbeitgeber für Privatgespräche eine extra Ziffer in der Telefonalage eingerichtet um am Monatsende eine Abrechnung der für Privatgespräche entstandenen Telefonkosten zu ermöglichen, so kann ein Arbeitnehmer, der weiterhin die Kosten auf den Arbeitgeber überwälzt, indem er diese Ziffer nicht nutz, fristlos gekündigt werden.
ArbG Würzburg - Az: 1 Ca 1326/97
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


