Hat der Arbeitgeber für Privatgespräche eine extra Ziffer in der Telefonalage eingerichtet um am Monatsende eine Abrechnung der für Privatgespräche entstandenen Telefonkosten zu ermöglichen, so kann ein Arbeitnehmer, der weiterhin die Kosten auf den Arbeitgeber überwälzt, indem er diese Ziffer nicht nutz, fristlos gekündigt werden.
ArbG Würzburg - Az: 1 Ca 1326/97
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