Im zu entscheidenden Fall verlangte die ehemalige Arbeitnehmerin Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die letzten zwei Wochen des Arbeitsverhältnisses ein ärztliches Attest vorgelegt, aus dem sich ihre Arbeitsunfähigkeit ergab. Pikanterweise nahm die Arbeitnehmerin in dieser Zeit an einem Marathonlauf über 42 Kilometer teil. Sie begründete dies damit, dass ihr Leiden psychischer Natur sei und ihr Arzt deshalb angeraten hatte, sich zu bewegen.
Der Arbeitgeber hatte indes erhebliche Zweifel an der behaupteten Arbeitsunfähigkeit - insbesondere da der Marathon mit der beachtlichen Laufzeit von 5 Stunden absolviert wurde und weil ein solcher sportlicher Wettkampf auch eine starke psychische Belastung darstellt.
Der Arbeitgeber hatte indes erhebliche Zweifel an der behaupteten Arbeitsunfähigkeit - insbesondere da der Marathon mit der beachtlichen Laufzeit von 5 Stunden absolviert wurde und weil ein solcher sportlicher Wettkampf auch eine starke psychische Belastung darstellt.
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ArbG Mannheim, 03.02.2011 - Az: 3 Ca 432/10
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