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Androhung einer Erkrankung erfordert Nötigungs- oder Drohungselement

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Droht ein Arbeitnehmer eine Erkrankung erpresserisch an, so ist dies ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Enthält die Mitteilung indes kein Nötigungs- oder Drohungselement, so fehlt es an einer Androhung. Der Arbeitnehmer ist sogar gehalten, dem Arbeitnehmer mitzuteilen, warum er sich während der Arbeitszeit von seinem Arbeitsplatz entfernt - insbesondere dann, wenn ein Arztbesuch beabsichtigt wird. Auch die gleichzeitig erfolgende Mitteilung, daß der Besuch wegen einer beabsichtigten Krankschreibung erfolgt, ist geboten.


ArbG Karlsruhe, 23.05.2007 - Az: 5 Ca 73/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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