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GmbH-Geschäftsführers haftet nicht riskante Geschäfte

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Teilt ein GmbH-Geschäftsführer den Geschäftsführerkollegen sein Ausscheiden mit, so hat er hiermit sein Amt nicht rechtswirksam niedergelegt. Hierzu ist eine entsprechende Erklärung gegenüber den für die Geschäftsführerbestellung zuständigen Gesellschaftern abzugeben. Die Löschung kann bis zum entsprechenden Nachweis vom Handelsregister verweigert werden.


OLG Düsseldorf, 03.06.2005 - Az: I - 3 Wx 118/05

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