Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 393.327 Anfragen

Entschädigung nach dem AGG muss unter Umständen teilweise zurückgezahlt werden!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall stellte ein Arbeitgeber einige Wochen nachdem er einem Stellenbewerber eine Entschädigungszahlung wegen einer Altersdiskriminierung gezahlt hatte fest, dass der Bewerber von mindestens zwei weiteren Unternehmen vergleichbare Entschädigungen verlangt hatte, die ebenfalls "junge" Mitarbeiter/-innen gesucht hatten.

Der betroffene Arbeitgeber erklärte darauf die Anfechtung des Entschädigungsvertrages und verlangte die Rückzahlung der gezahlten Entschädigung i.H.v. 2.200 Euro.

Die Parteien haben einen Vergleich geschlossen, in dem sich der Bewerber zur Rückzahlung von 500 Euro an den Arbeitgeber verpflichtet. Nach Erhalt dieses Betrages wird der Arbeitgeber die Summe an ein Kinderheim in Krefeld spenden.


ArbG Krefeld, 09.12.2008 - Az: 4 Ca 1686/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.327 Beratungsanfragen

Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...

Pabst,Elke, Pforzheim

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant