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Einvernehmliche Vertragsänderungen mit Wirkung ab dem Betriebsübergang

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der einzelvertragliche Inhaltsschutz nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB steht einer einvernehmlichen Veränderung des Arbeitsverhältnisses mit dem Inhalt einer Gehaltsreduzierung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber mit Wirkung ab dem Betriebsübergang grundsätzlich nicht entgegen.


LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2015 - Az: 3 Sa 128/14

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