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Dienstwagenunfall - Arbeitnehmerhaftung beschränkt!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde arbeitsvertraglich vereinbart, daß alle fahrlässig verschuldeten Unfallschäden am Dienstwagen bis zur Selbstbeteiligung mit der Versicherung (vorliegend: 1000 EUR) der Arbeitnemer trägt, so ist dies unwirksam, da diese Regelung gegen die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung verstößt. Auch eine Ermöglichung der privaten Nutzung ändert hieran nichts, da dies keine Haftungsverschärfung für Schäden bei betrieblicher Nutzung rechtfertigt.


BAG, 05.02.2004 - Az: 8 AZR 91/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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