Wurde arbeitsvertraglich vereinbart, daß alle fahrlässig verschuldeten Unfallschäden am Dienstwagen bis zur Selbstbeteiligung mit der Versicherung (vorliegend: 1000 EUR) der Arbeitnemer trägt, so ist dies unwirksam, da diese Regelung gegen die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung verstößt. Auch eine Ermöglichung der privaten Nutzung ändert hieran nichts, da dies keine Haftungsverschärfung für Schäden bei betrieblicher Nutzung rechtfertigt.
BAG, 05.02.2004 - Az: 8 AZR 91/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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