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Dienstwagenunfall - Arbeitnehmerhaftung beschränkt!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde arbeitsvertraglich vereinbart, daß alle fahrlässig verschuldeten Unfallschäden am Dienstwagen bis zur Selbstbeteiligung mit der Versicherung (vorliegend: 1000 EUR) der Arbeitnemer trägt, so ist dies unwirksam, da diese Regelung gegen die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung verstößt. Auch eine Ermöglichung der privaten Nutzung ändert hieran nichts, da dies keine Haftungsverschärfung für Schäden bei betrieblicher Nutzung rechtfertigt.


BAG, 05.02.2004 - Az: 8 AZR 91/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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