Im vorliegenden Fall hatte der zuständige Personalrat die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Personalratsmitglieds, welches in einem Zeitraum von mehreren Monaten von Diensttelefonen 0900-Telefonnummern angerufen hat, verweigert. Das Gericht war jedoch der Ansicht, dass dem
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VG Mainz, 02.02.2010 - Az: 5 K 1390/09
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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