Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.349 Anfragen

Betriebsratswahl nicht per Versetzung verhindern!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat eine einseitig verfügte Versetzung die Folge, dass eine geplante Betriebsratswahl wegen Unterschreitung des Schwellenwertes nicht mehr möglich ist und ist das objektive Ziel der Versetzung die Verhinderung der Betriebsratswahl, so liegt eine verbotene Wahlbehinderung vor.

Die Versetzung gilt daher als nicht erfolgt und kann dem Wahlvorstand nicht entgegen gehalten werden.


ArbG Berlin, 27.05.2005 - Az: 28 BVGa 11264/05

ECLI:DE:ARBGBE:2005:0527.28BVGA11264.05.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant