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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitvertrag, der auf Seiten des Arbeitnehmers dessen Treuepflicht entspricht.

Zu unterscheiden sind als hauptsächliche Pflichtenkreise des Arbeitgebers:
  • Sicherung der Betriebsräume
  • Sicherung von eingebrachten Sachen
  • Arbeitsschutz
  • Beitragsabzug zur Sozialversicherung
  • Persönlichkeitsschutz
  • Der Gleichbehandlungsgrundsatz
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 19.04.2026)
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Häufige Fragen

Die Fürsorgepflicht ist eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die als Gegenstück zur Treuepflicht des Arbeitnehmers fungiert. Sie dient dem Schutz der Gesundheit, des Vermögens und der Persönlichkeitsrechte des Beschäftigten.
Zu den zentralen Aufgaben zählen der Arbeitsschutz, die Sicherung der Betriebsräume, der Schutz eingebrachter Sachen, der ordnungsgemäße Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Wahrung des Persönlichkeits- und Gleichbehandlungsschutzes.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer gleich zu behandeln. Das bedeutet, dass er keine Mitarbeiter ohne sachlichen Grund schlechter stellen darf, wenn er Vergünstigungen oder Regelungen für eine Gruppe von Arbeitnehmern allgemein anbietet.
Dr. Jens-Peter VoßHont Péter HetényiAlexandra Klimatos

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Simon, Mecklenburg Vorpommern