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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitvertrag, der auf Seiten des Arbeitnehmers dessen Treuepflicht entspricht.

Zu unterscheiden sind als hauptsächliche Pflichtenkreise des Arbeitgebers:
  • Sicherung der Betriebsräume
  • Sicherung von eingebrachten Sachen
  • Arbeitsschutz
  • Beitragsabzug zur Sozialversicherung
  • Persönlichkeitsschutz
  • Der Gleichbehandlungsgrundsatz
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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