Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitvertrag, der auf Seiten des Arbeitnehmers dessen Treuepflicht entspricht.
Zu unterscheiden sind als hauptsächliche Pflichtenkreise des Arbeitgebers:
- Sicherung der Betriebsräume
- Sicherung von eingebrachten Sachen
- Arbeitsschutz
- Beitragsabzug zur Sozialversicherung
- Persönlichkeitsschutz
- Der Gleichbehandlungsgrundsatz