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Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Mai 2023

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im Mai 2023 gegenüber dem Vormonat auf 2.544.000 gesunken. Der Rückgang fiel mit 42.000 schwächer aus als in einem Mai üblich. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen daher um 9.000 zugenommen. Verglichen mit dem Mai des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 284.000 höher. Auch ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich angestiegen, allerdings weniger stark. Die Arbeitslosenquote ist im Mai 2023 um 0,2 Prozentpunkte auf 5,5 Prozent gesunken. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,6 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im April auf 3,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 25.000 gestiegen. Sie lag im Mai 2023 bei 3.419.000 Personen. Das waren 405.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung um 56.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 24. Mai für 45.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis März 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 133.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 140.000 im Februar.

Veröffentlicht: 01.06.2023

Quelle: PM der Bundesagentur für Arbeit

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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