Bei der Zustellung von Paketen sollen Werkverträge zukünftig verboten sein. Dieses Ziel verfolgt ein Entschließungsantrag von Bremen, dem Saarland und Thüringen beigetreten sind, über den der Bundesrat am 12. Mai 2023 entscheidet. Nach dem Willen der drei Länder soll der Bundesrat die Bundesregierung bitten, das „Paketboten-Schutz-Gesetz“ entsprechend zu ändern.
Veröffentlicht: 03.05.2023
Quelle: BundesratKOMPAKT
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