Im Februar 2023 ist die Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vormonat geringfügig gestiegen, und zwar um 4.000 auf 2.620.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 2.000 zugenommen. Verglichen mit dem Februar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 192.000 höher. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich nur geringfügig angestiegen. Die Arbeitslosenquote liegt im Februar 2023 wie im Januar bei 5,7 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,0 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 14.000 gestiegen, da hier insbesondere auch die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen berücksichtigt wird. Die Unterbeschäftigung lag im Februar 2023 bei 3.486.000 Personen. Das waren 316.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchtete hätte die Unterbeschäftigung um 25.000 unter dem Vorjahreswert gelegen.
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 23. Februar für 61.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 183.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.
Veröffentlicht: 01.03.2023
Quelle: PM der Bundesagentur für Arbeit
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