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Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Mai 2022

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Zahl der Arbeitslosen ist im Mai 2022 im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 50.000 auf 2.260.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 4.000 abgenommen. Verglichen mit dem Mai des vorigen Jahres ist sie um 428.000 geringer. Die Arbeitslosenquote sank von April auf Mai um 0,1 Prozentpunkte auf 4,9 Prozent und liegt damit um 1,0 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im April auf 3,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 5.000 gesunken. Sie lag im Mai 2022 bei 3.022.000 Personen. Das waren 435.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Mai für 77.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis März 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 553.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit war sowohl die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit als auch die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wurde, zuletzt rückläufig.

Veröffentlicht: 01.06.2022

Quelle: PM der Bundesagentur für Arbeit

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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