| Auf den Wetterbericht achten! |
| Grundstückeigentümer
müssen sicherstellen, daß Gehwege im Grundstücksbereich
gefahrlos genutzt werden können – je nach Art und Umfang der Gemeindeordnung.
Gefahrenquellen ist jedoch nicht erst bei deren auftreten geeignet zu begegnen,
vielmehr muß ein Grundstückseigentümer bereist dann aktiv
werden, wenn eine gefährliche Wetterlage im Wetterbericht angekündigt
wird (z.B. Nachtfrost nach Tauwetter).
OLG Frankfurt/Main – Az: 21 U 38/03 |