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Auf den Wetterbericht achten!
Grundstückeigentümer müssen sicherstellen, daß Gehwege im Grundstücksbereich gefahrlos genutzt werden können – je nach Art und Umfang der Gemeindeordnung. Gefahrenquellen ist jedoch nicht erst bei deren auftreten geeignet zu begegnen, vielmehr muß ein Grundstückseigentümer bereist dann aktiv werden, wenn eine gefährliche Wetterlage im Wetterbericht angekündigt wird (z.B. Nachtfrost nach Tauwetter).

OLG Frankfurt/Main – Az: 21 U 38/03